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   VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06.TR   

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https://dejure.org/2006,19246
VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06.TR (https://dejure.org/2006,19246)
VG Trier, Entscheidung vom 16.11.2006 - 3 K 400/06.TR (https://dejure.org/2006,19246)
VG Trier, Entscheidung vom 16. November 2006 - 3 K 400/06.TR (https://dejure.org/2006,19246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung; Verletzung der Pflicht zur Einholung einer vorherigen Genehmigung für eine beabsichtigte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schnaps brennender Polizeihauptmeister wird zurückgestuft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schnaps brennender Polizeihauptmeister wird zurückgestuft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
    Nach ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 86, 370, 375 ff), der sich die Kammer anschließt, hat der Beamte auf Grund seiner vollen Hingabepflicht an den Beruf seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn und der Allgemeinheit zu widmen; der Dienstherr seinerseits hat in Form von Dienstbezügen und Alters- wie Hinterbliebenenversorgung für angemessenen Lebensunterhalt des Beamten (und dessen Familie) zu sorgen.

    Eine derartige Einstufung käme allenfalls in Betracht, wenn die Ausübung der Nebentätigkeit ohne die vorgeschriebene Genehmigung nur auf einen ganz kurzen Zeitraum beschränkt geblieben wäre (BVerwGE 86, 370, 379).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
    Da der Beklagte jedoch nicht im Kernbereich seiner Pflichten als Polizeibeamter versagt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -) und er bislang disziplinarisch nicht vorbelastet ist, erscheint das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kläger bzw. der Allgemeinheit und dem Beklagten noch nicht endgültig zerstört.
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
    Vielmehr gebietet es das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die schon durch die strafgerichtliche Verurteilung bewirkte Pflichtenmahnung angemessen berücksichtigt werden muss (BVerwG, Urteil vom 15.10.1997, 1 D 3/97 -JURIS-, unter Hinweis auf BVerfGE 27, 180).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
    Zur disziplinaren Ahndung dieses Fehlverhaltens wäre danach an sich eine Zurückstufung verwirkt (vgl. BVerwG vom 08.09.2004 NVwZ-RR 2006, 45); im Hinblick auf die im vorliegenden Fall bereits mit dem Strafbefehl verbunden Pflichtenmahnung erscheint jedoch für den Tatkomplex Betrug/Steuerhinterziehung eine Kürzung der Dienstbezüge - etwa für die Dauer von 24 Monaten - als angemessen.
  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Dienst bei gewerbsmäßiger

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
    Hier aber schlägt die strafrechtliche Beurteilung auf die disziplinare Wertung durch, weil - wie oben schon ausgeführt - Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen, so dass die Einstufung des Falles durch das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben kann (BVerwGE 113, 166 f; BVerwG Urteil vom 25.06.1998, 1 D 32/97 - JURIS -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2005 - 3 A 10933/05

    Telefonbetrug: OVG kürzt Dienstbezüge eines Polizeibeamten

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
    Deshalb ist die Höhe einer Kriminalstrafe bzw. einer im Strafverfahren zu leistenden Auflage für die Gewichtung des Dienstvergehens grundsätzlich nicht von ausschlaggebender Bedeutung, da die Vertrauensbeeinträchtigung in erster Linie von der Straftat selbst und ihren Umständen abhängt (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 2005 - 3 A 10933/05.OVG -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 1 D 3.97

    Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Wegwerfen

    Auszug aus VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
    Vielmehr gebietet es das Rechtsstaatsprinzip, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die schon durch die strafgerichtliche Verurteilung bewirkte Pflichtenmahnung angemessen berücksichtigt werden muss (BVerwG, Urteil vom 15.10.1997, 1 D 3/97 -JURIS-, unter Hinweis auf BVerfGE 27, 180).
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